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Dieser Brief
ist für Sie nur von Bedeutung, falls Sie sich unfreiwillig
in einer psychiatrischen Klinik befinden und entlassen werden
wollen.
Wenn Sie also nicht
in der Klinik leben wollen, können Sie das vorbereitete Entlassungsgesuch
ausdrucken, ausfüllen und an den zuständigen Einzelrichter
schicken.
Sofern
Sie bereits länger als 10 Tage in der Klinik zurückbehalten
werden, nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf, rufen Sie uns auf
dieser Nummer an,
oder schreiben Sie uns ein e-mail.
Wir sind für Sie erreichbar von Montag bis Freitag,
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis
17.00 Uhr.

Anleitung zum Ausfüllen
des Musterbriefes
- Name, Vorname, Name und Ort der Anstalt.
- Die Addresse des für Ihre Entlassung
zuständigen Gerichts finden Sie in der "Rechtsmittelbelehrung"
Ihrer "FFE-Verfügung", (welche Ihnen sofort nach Ihrer
Einweisung oder Rückbehaltung durch die Anstaltsleitung
ausgehändigt werden muss!).
- Setzen Sie das heutige Datum ein.
- Kreuzen Sie an, ob Sie dem Verein PSYCHEX
Vollmacht erteilen wollen.
- Unterschreiben Sie das Entlassungsgesuch.

- Lassen Sie sich 1 Kopie davon machen.
- Schicken Sie das Original an das zuständige
Gericht und
- nicht vergessen: schicken Sie eine Kopie
an
PSYCHEX, Postfach 2006, 8026 Zürich
oder per Fax,
wenn Sie wollen, dass der Verein Ihre Verteidigung
übernimmt.
Anmerkung: Das
Gericht muss dann raschmöglichst prüfen, ob Sie sich
zu recht oder zu unrecht in der Anstalt befinden. Sofern Sie gleichzeitig
dem Verein PSYCHEX Vollmacht erteilen,
werden wir Sie auch vor den zuständigen Verwaltungs- und
Gerichtsinstanzen verteidigen.
Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen Rechtsanwalt und unterstützen
Sie mit nützlichen Informationen. Die Beratung von PSYCHEX
ist kostenlos; die Anwaltskosten werden je nach dem vom Gericht
bez ahlt.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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