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Jahresberichte
1988-1998
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Aktuelle Fälle
Die Berner Justiz
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Die Zürcher
Justiz
Die
Zuger Justiz
Die Schwyzer Justiz
Die
Basler Justiz
Das
Bundesgericht
Der
Europ. Gerichtshof gegen die Menschenrechte
Organe der
Zwangspsychiatrie
Dr.med.
Marc Rufer: Die dunkle Seite der Psychiatrie
(erschienen in der
Roten Revue 3/2007)
Peter
Lehmann:
Frühe
Warnzeichen für chronische oder tödlich verlaufende neuroleptikabedingte
Erkrankungen
Dr.med.
Barthold Bierens de Haan:
Dictionnaire critique de psychiatrie
La
nostalgie de la folie
Die Verbrechen gegen die
Menschenrechte jagen sich
Etikettenschwindel "Diagnosen"
Die
Psychiatrie als traumatisierende Fallgrube
Frontarbeit
Das
Kerngeschäft des Vereins besteht darin, die Menschen aus den Anstalten zu
boxen. Da die Interessenlage zwischen den Organen der Zwangspsychiatrie und
ihren Opfern gegensätzlicher nicht sein könnte, ist es unvermeidlich, dass
die Späne fliegen.
Bei
Genugtuungsklagen
blockt
die Justiz vollkommen ab. Der Grund ist klar. Würden solche Klagen
gutgeheissen, würde die Zwangspsychiatrie verunsichert und die
Funktion
der Zwangspsychiatrie
als
Herrschaftsinstrument zunichte gemacht.
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Funktion
der Zwangspsychiatrie
Erst wer kapiert hat, dass die
Anstaltspsychiatrie samt Zulieferersystem ein reines Herrschaftsinstrument
ist und mit "Fürsorge" nichts, aber auch gar nichts zu tun hat,
kann einordnen, was in der "zivilisierten, industrialisierten
Welt" wirklich abläuft: Auf Teufel komm raus wird produziert, zum
Konsum verführt und Abfall beseitigt zum allerprimitivsten Zweck, nämlich
um Geld zu scheffeln und damit Macht und dergleichen mehr zu potenzieren.
Da kein vernünftiger und normaler Mensch sich degradieren lassen will, all
die anfallenden Fliessband- und Tölpelarbeiten freiwillig zu leisten,
müssen die Arbeitermassen mit einem Drohsystem gefügig gemacht werden.
Störende und schlecht funktionierende "Elemente" werden
kurzerhand und aus nichtigen Gründen ihrer Freiheit beraubt und mit
heimtückischen Nervengiften gefoltert. Die solcherart an Einzelnen
statuierten scharfen Exempel halten das ganze Volk in Schach (Spezial- und
Generalprävention).
Die beispielsweise im schweizerischen
Gesetz (Art. 397a ZGB; andere Staaten verwenden zur Kaschierung des Betrugs
ähnlich euphemistische Begriffe) erwähnte "Fürsorge", welche den
"Geistes-, Suchtkranken und Verwahrlosten" in einer Anstalt
erwiesen werden soll, ist lediglich ein Tarnwort.
Die Zwangspsychiatrie muss die Menschen
fertig machen. Wäre es anders, würden sich die Menschen in den Anstalten
wohl fühlen und würden ja alle sich nur zu gerne dort aufhalten. Wer würde
dann ohne die Drohungen der Zwangspsychiatrie die Sklavenarbeit leisten?
Damit ist alles klar: Die Zwangspsychiatrie
besitzt den absoluten Freibrief. Sie schreitet damit buchstäblich auch über
Leichen. Da eine Krähe der anderen und ergo die Krähe Justiz der Krähe
Psychiatrie kein Auge aushackt, sind bisher alle ihre Verbrechen ungesühnt
geblieben.
Wer diese Zusammenhänge entdeckt hat, wird
keine Zeit und Energien mehr verschleudern, um nach nicht existierenden
Menschen- und anderen Rechten zu schreien oder sich auf die Leimspur der
Justiz kleben zu lassen.
Wer weiss, dass es kein "Recht"
gibt, verfügt über die besten Voraussetzungen, seine eigenen Interessen
effizient gegen Tyrannen, Diktatoren, Chefs und ähnliches Gesindel zu
verteidigen. Er wird schlau, klug, besonnen, flexibel und mit diesen und
ähnlichen Eigenschaften Lebensstrategien entwickeln können, welche alle
diejenigen, welche ihn beherrschen und bevormunden wollen, leer laufen lassen.
Edmund
Schönenberger
Psychexodus
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In allen psychiatrischen Anstalten halten sich
Menschen auf, die entlassen werden wollen, welchen jedoch der Mut, sich
zu wehren, abgekauft worden ist oder aus anderen Gründen die
Möglichkeiten fehlen, ihre Entlassung durchzusetzen.
Mit dem Projekt PSYCHEXODUS engagiert
sich der Verein PSYCHEX für die Freiheit speziell dieser Menschen. Schon
1992 hatte er vom Direktor der psych. Anstalt Rheinau die Verteilung
eines Briefes an sämtliche InsassInnen verlangt, in welchem auf das in
Art. 5 Ziff. 4 EMRK garantierte Menschenrecht auf eine sogenannte
gerichtliche Haftprüfung und auf die Verteidigungsmöglichkeiten durch den
Verein aufmerksam gemacht werden sollte. Sämtliche nationalen Instanzen
haben das Ansinnen gebodigt. Die Europäische Menschenrechtskommission
indessen hat die vom Verein gegen die Schweiz erhobene Beschwerde 1997
zugelassen und später in einem obiter dictum festgehalten, dass ihm die
Verteilung eines solchen Briefes nicht verwehrt werden dürfe.
1998 hat der Verein sein Begehren erneuert, diesmal beim
Direktor der psych. Anstalt Burghölzli. Weder er noch die
Gesundheitsdirektorin des Kantons Zürich haben das in Art. 8 EMRK
festgeschriebene Menschenrecht der Adressaten auf Briefverkehr
respektieren wollen. Mit Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons
Zürich vom 11.5.2000 wird nun der Burghölzlidirektor angehalten, unseren Brief zu verteilen. An
der PK werden das Urteil und das Projekt selbst erläutert.
Aufruf
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Der als gemeinnützig anerkannte Verein PSYCHEX verteidigt seit 1987 mit nicht geringem Erfolg
Menschen, welche in psychiatrischen Anstalten eingesperrt und
zwangsbehandelt werden. Nach hartnäckigem Kampf, der acht Jahre lang gedauert
hat, ist es ihm gelungen, ein Urteil zu erstreiten, mit welchem der
Burghölzlidirektor verpflichtet wird, einen Brief an sämtliche
InsassInnen zu verteilen, worin diese auf ihr Menschenrecht auf eine
sogenannte gerichtliche Haftprüfung und auf die
Verteidigungsmöglichkeiten durch den Verein hingewiesen werden. Für
dieses Projekt
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PSYCHEXODUS
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sucht der Verein engagierte Laien, welche die Entlassungswilligen
im Burghölzli besuchen und sie auf dem Weg in die Freiheit begleiten. Personen,
welche diese verdienstvolle Aufgabe übernehmen wollen, werden in
Seminaren auf den Einsatz vorbereitet. Bitte melden Sie sich bei uns!
Um das Projekt finanzieren zu können, ruft der Verein zu Spenden
auf:
PSYCHEX Zürich
PC 80-39103-2
Die Unterlagen des Vereins können über folgende Adresse
bestellt werden:
PSYCHEX
Postfach 2006
8026 Zürich
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